Wie komme ich an meine Akte und meine Daten?
Behörden und Organisationen wissen oft wesentlich mehr über einen Vorgang als die betroffene Person selbst. Entscheidungen, interne Notizen, E-Mails, Berichte, Registereinträge und Weitergaben von Informationen entstehen an unterschiedlichen Stellen. Wer verstehen will, was tatsächlich passiert ist, braucht deshalb zuerst eine belastbare Informationsgrundlage.
Dafür gibt es in Schweden mehrere rechtlich unterschiedliche Wege. Sie überschneiden sich teilweise, sind aber nicht dasselbe:
- Partsinsyn – wenn du Partei in einem konkreten Verfahren bist und das Material dieses Verfahrens sehen willst.
- Allmän handling – wenn du öffentliche Dokumente einer Behörde anfordern willst.
- Art. 15 GDPR / registerutdrag – wenn du wissen willst, welche personenbezogenen Daten über dich oder dein Kind verarbeitet werden und wie diese Verarbeitung aussieht.
Wenn du einen Behördenvorgang möglichst vollständig rekonstruieren willst, kann es sinnvoll sein, mehr als einen dieser Wege parallel zu nutzen.
Der wichtigste Unterschied
Akte und Verfahrensmaterial
Wenn du wissen willst, welche Unterlagen zu einem konkreten Verfahren gehören und worauf die Behörde ihre Bearbeitung oder Entscheidung gestützt hat, geht es um Akteneinsicht beziehungsweise Verfahrensmaterial.
Bist du Partei in einem Verfahren, ist insbesondere 10 § Förvaltningslagen (2017:900) wichtig. Danach hat eine Partei grundsätzlich das Recht, das gesamte Material einzusehen, das dem Verfahren hinzugefügt wurde. Einschränkungen können sich aus 10 kap. 3 § Offentlighets- och sekretesslagen (2009:400) ergeben.
Unabhängig davon kann eine Person nach 2 kap. Tryckfrihetsförordningen öffentliche Dokumente einer Behörde anfordern. Dafür muss man grundsätzlich nicht selbst Partei sein.
Personenbezogene Daten
Wenn du wissen willst, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, woher sie stammen, warum sie verarbeitet werden, an wen sie weitergegeben wurden und wie lange sie gespeichert werden, geht es um das Auskunftsrecht nach Art. 15 GDPR.
Das ist kein Ersatz für Akteneinsicht. Ein Art.-15-Auskunftsanspruch richtet sich auf personenbezogene Daten und die in Art. 15 genannten Zusatzinformationen, nicht automatisch auf jedes vollständige Dokument, in dem Daten vorkommen.
Wann sollte ich was verwenden?
Ich möchte nachvollziehen, wie ein konkretes Behördenverfahren geführt wurde. Nutze Partsinsyn und, soweit sinnvoll, zusätzlich eine Anfrage nach allmänna handlingar.
Ich möchte öffentliche Dokumente einer Behörde erhalten, auch wenn ich nicht Partei bin. Nutze eine Anfrage nach allmänna handlingar.
Ich möchte wissen, welche personenbezogenen Daten über mich oder mein Kind verarbeitet werden. Nutze Art. 15 GDPR.
Ich möchte einen Vorgang möglichst vollständig rekonstruieren. Oft ist eine Kombination sinnvoll.